Umzug Morgarten 2015
Geschichte Die Verbundenheit mit der Landwirtschaft weckte die Freude an alten Maschinen und Traktoren. Der erste Traktor wurde bei Grab Landmaschinen und Metallbau in Unterägeri restauriert. Diese Leidenschaft löste eine Reihe von Restaurationen aus. Durch die 700 Jahr Gedänk-Feier, der Schlacht am Morgarten wurde Alois Grab angefragt, für die Teilnahme am Umzug mit den alten Traktoren und Landmaschinen. Somit war der Weg für die Gründung eines Vereins gelegt. In der heutigen Zeit ist nichts so beständig wie die Veränderungen. Die technische Entwicklung nimmt mit Lichtgeschwindigkeit ihren Lauf. Aus diesem Grunde finden wir es wichtig, dass altes Kulturgut wie eben Traktoren und Landmaschinen gepflegt und restauriert der Nachwelt erhalten bleiben.
Herzlich Willkommen
Dieser Traktor löste eine Reihe von begeisterten Freunde von alten Landmaschinen aus
Vorstand Verein alter Landmaschinen Aegerital VALA
Statuten Vala
Verein: VALA Verein alter Landmaschinen Aegerital 1. Name und Sitz Unter dem Namen, Verein alter Landmaschinen Aegerital besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff. ZGB mit Sitz in der Gemeinde 6314 Unterägeri Er ist politisch und konfessionell unabhängig 2. Ziel und Zweck Pflege und Erhalt alter Landmaschinen Die Organe sind ehrenamtlich tätig 3. Mittel -Mitgliederbeiträge - Erträge aus Veranstaltungen -Spenden und Zuwendungen aller Art 4. Mitgliedschaft Die Mitgliederbeiträge werden jährlich durch die Mitgliederversammlung festgelegt. Das Vereinsjahr ist das Kalenderjahr. Mitglied kann nur werden, wer im Besitz eines alten landwirtschaftlichen Fahrzeuges ist. Die Mitglieder werden von der Mitglieder-Versammlung gewählt Alle Mitglieder sind gleichgestellt. 5. Erlöschen der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt und hat keine Vergütung zur Folge 6. Organe - Mitgliederversammlung - Vorstand bestehend aus min. Präsident, Kassier und Aktuar - Rechnungsprüfer - Der Vorstand regelt die Zeichnungsberechtigung unter sich 7. Statuten Die Statuten können durch die Mitgliederversammlung angepasst und geändert werden. Es gilt die 2/3 Mehrheit der Anwesenden Mitglieder 8. Haftung Für Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen 9. Auflösung Die Auflösung des Vereins kann durch Beschluss einer ordentlichen ausserordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Zur Auflösung gilt die 2/3 Mehrheit der Anwesenden Mitglieder. Bei einer Auflösung wird das Vereinsvermögen durch die Mitglieder in gleichen Teilen aufgeteilt. 10. Inkrafttreten Diese Statuten wurden von der Gründungsversammlung vom 09. Januar 2015 angenommen und sind mit diesem Datum in Kraft getreten. Unterägeri 09. Januar 2015 Der Präsident Der Aktuar Alois Grab Walter Andermatt
Vereins Reglement
Inhalt 1- Aufgaben des Vorstandes 2- Aufgaben des Event und Ausflug Verantwortlichen 3- Mitglieder 4- Fahrzeuge Präambel Sämtliche im Folgenden verwendeten männlichen Formulierungen sind sinngemäss für weibliche und männliche Betroffene gültig. 1- Aufgaben des Vorstandes Der Vorstand führt die ordentlichen Vereinsgeschäfte. Der Präsident führt den Vorstand und vertritt den Verein nach aussen. Er leitet die Generalversammlung und die Vorstandssitzungen. Bei Stimmengleichheit hat er den Stichentscheid. Bei Abwesenheit wird der Präsident durch den Kassier, Aktuar, oder den Vizepräsidenten sofern von der General- Versammlung gewählt, vertreten. Der Kassier ist verantwortlich für den Einzug der Mitgliederbeiträge, er hat die Verwaltung des Vereinsvermögens, und das gesamte Rechnungswesen. Er legt der ordentlichen GV einen per 31. Dezember abgeschlossenen und durch die Revisoren geprüften Rechnungsabschluss vor. Die Revision wird durch den Vorstand, Präsident und Aktuar erledigt, oder es können an der GV zwei Mitglieder als Revisoren gewählt werden, welche die Aufgabe der Rechnungsprüfung übernehmen. Der Aktuar verfasst die Protokolle und besorgt die administrativen Arbeiten, insbesondere das Verwalten und Ablegen der Vereinsdaten. Er organisiert die Einladungen für Vorstandsitzungen und Mitgliederversammlungen. Er koordiniert die Mitgliederlisten und erstellt die Mitglieder-Fahrzeugliste. 2- Aufgaben des Event und Ausflug Verantwortlichen Der Event und Ausflugsverantwortliche wird vom Vorstand oder der Generalversammlung gewählt. Er erstellt den Veranstaltungskalender mit den laufenden Oldtimer Treffen, und legt diesen dem Vorstand oder an der Generalversammlung vor. Er kann auch kurzfristige Oldtimer Veranstaltungen, welche an der Generalversammlung noch nicht bekannt waren, dem Vorstand melden, oder mit Rundschreiben per Brief, SMS, E-Mail oder andere Möglichkeiten an die Mitglieder zustellen. Er organisiert spezielle Ausflüge, wenn diese von der Generalversammlung gewünscht werden. 3- Mitglieder Mitglied kann jeder werden, sofern die statutarischen Bestimmungen eingehalten werden. Jedes Mitglied kann von der Generalversammlung für eine Amt gewählt werden. Jedes Mitglied hat nur ein Stimmrecht an Versammlungen und GV. Das Stimmrecht ist nicht übertragbar. Passiv-Mitglieder sind Personen, welche kein Landwirtschaftliches Oldtimer Fahrzeug besitzen, jedoch ein Familienmitglied oder einen Kollegen als Mitglied im Verein haben. Passivmitglieder sind vom Vereinsbetrag befreit, dürfen diesen jedoch freiwillig leisten. Leistet ein Passivmitglied den vollen Vereinsbetrag ist es dem Mitglied gleichgestellt, und kann somit auch in den Vorstand gewählt werden. Passivmitglieder, welche den Vereinsbeitrag nicht leisten haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen. Freunde des Vereins, sind Personen die gerne an Ausflügen oder anderen Anlässen teilnehmen, den Verein bei Anlässen unterstützen , Materiell oder mit Arbeit. Freunde haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen. 4- Fahrzeuge Jedes Mitglied ist selbst verantwortlich für sein Fahrzeug. Bei Vereinsausflügen hat das Mitglied dafür zu sorgen, dass sein Fahrzeug den gesetzlichen Vorschriften einspricht. Das Fahrzeug ist für Vereinsausflüge nicht verschmutzt. Bei Ausflügen wird jeweils ein Verantwortlicher durch die Teilnehmenden gewählt, welcher in Absprache mit den Teilnehmenden die Reihenfolge der Fahrzeuge und die Route bestimmt. Reglement genehmigt Unterägeri Der Präsident Der Aktuar Alois Grab Walter Andermatt
VEREIN ALTER LANDMASCHINEN AEGERITAL VALA
DESIGN BEI VALA Walter Andermatt info@anag-baar.ch
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Herzlich Willkommen
Geschichte Die Verbundenheit mit der Landwirtschaft weckte die Freude an alten Maschinen und Traktoren. Der erste Traktor wurde bei Grab Landmaschinen und Metallbau in Unterägeri restauriert. Diese Leidenschaft löste eine Reihe von Restaurationen aus. Durch die 700 Jahr Gedänk-Feier, der Schlacht am Morgarten wurde Alois Grab angefragt, für die Teilnahme am Umzug mit den alten Traktoren und Landmaschinen. Somit war der Weg für die Gründung eines Vereins gelegt. In der heutigen Zeit ist nichts so beständig wie die Veränderungen. Die technische Entwicklung nimmt mit Lichtgeschwindigkeit ihren Lauf. Aus diesem Grunde finden wir es wichtig, dass altes Kulturgut wie eben Traktoren und Landmaschinen gepflegt und restauriert der Nachwelt erhalten bleiben.
Dieser Traktor löste eine Reihe von begeisterten Freunde von alten Landmaschinen aus
Hier der Restaurierte Traktor
Vorstand Verein alter Landmaschinen Aegerital VALA
Statuten Vala
Verein: VALA Verein alter Landmaschinen Aegerital 1. Name und Sitz Unter dem Namen, Verein alter Landmaschinen Aegerital besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff. ZGB mit Sitz in der Gemeinde 6314 Unterägeri Er ist politisch und konfessionell unabhängig 2. Ziel und Zweck Pflege und Erhalt alter Landmaschinen Die Organe sind ehrenamtlich tätig 3. Mittel -Mitgliederbeiträge - Erträge aus Veranstaltungen -Spenden und Zuwendungen aller Art 4. Mitgliedschaft Die Mitgliederbeiträge werden jährlich durch die Mitgliederversammlung festgelegt. Das Vereinsjahr ist das Kalenderjahr. Mitglied kann nur werden, wer im Besitz eines alten landwirtschaftlichen Fahrzeuges ist. Die Mitglieder werden von der Mitglieder-Versammlung gewählt Alle Mitglieder sind gleichgestellt. 5. Erlöschen der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt und hat keine Vergütung zur Folge 6. Organe - Mitgliederversammlung - Vorstand bestehend aus min. Präsident, Kassier und Aktuar - Rechnungsprüfer - Der Vorstand regelt die Zeichnungsberechtigung unter sich 7. Statuten Die Statuten können durch die Mitgliederversammlung angepasst und geändert werden. Es gilt die 2/3 Mehrheit der Anwesenden Mitglieder 8. Haftung Für Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen 9. Auflösung Die Auflösung des Vereins kann durch Beschluss einer ordentlichen ausserordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Zur Auflösung gilt die 2/3 Mehrheit der Anwesenden Mitglieder. Bei einer Auflösung wird das Vereinsvermögen durch die Mitglieder in gleichen Teilen aufgeteilt. 10. Inkrafttreten Diese Statuten wurden von der Gründungsversammlung vom 09. Januar 2015 angenommen und sind mit diesem Datum in Kraft getreten. Unterägeri 09. Januar 2015 Der Präsident Der Aktuar Alois Grab Walter Andermatt
Vereins Reglement
Inhalt 1- Aufgaben des Vorstandes 2- Aufgaben des Event und Ausflug Verantwortlichen 3- Mitglieder 4- Fahrzeuge Präambel Sämtliche im Folgenden verwendeten männlichen Formulierungen sind sinngemäss für weibliche und männliche Betroffene gültig. 1- Aufgaben des Vorstandes Der Vorstand führt die ordentlichen Vereinsgeschäfte. Der Präsident führt den Vorstand und vertritt den Verein nach aussen. Er leitet die Generalversammlung und die Vorstandssitzungen. Bei Stimmengleichheit hat er den Stichentscheid. Bei Abwesenheit wird der Präsident durch den Kassier, Aktuar, oder den Vizepräsidenten sofern von der General- Versammlung gewählt, vertreten. Der Kassier ist verantwortlich für den Einzug der Mitgliederbeiträge, er hat die Verwaltung des Vereinsvermögens, und das gesamte Rechnungswesen. Er legt der ordentlichen GV einen per 31. Dezember abgeschlossenen und durch die Revisoren geprüften Rechnungsabschluss vor. Die Revision wird durch den Vorstand, Präsident und Aktuar erledigt, oder es können an der GV zwei Mitglieder als Revisoren gewählt werden, welche die Aufgabe der Rechnungsprüfung übernehmen. Der Aktuar verfasst die Protokolle und besorgt die administrativen Arbeiten, insbesondere das Verwalten und Ablegen der Vereinsdaten. Er organisiert die Einladungen für Vorstandsitzungen und Mitgliederversammlungen. Er koordiniert die Mitgliederlisten und erstellt die Mitglieder-Fahrzeugliste. 2- Aufgaben des Event und Ausflug Verantwortlichen Der Event und Ausflugsverantwortliche wird vom Vorstand oder der Generalversammlung gewählt. Er erstellt den Veranstaltungskalender mit den laufenden Oldtimer Treffen, und legt diesen dem Vorstand oder an der Generalversammlung vor. Er kann auch kurzfristige Oldtimer Veranstaltungen, welche an der Generalversammlung noch nicht bekannt waren, dem Vorstand melden, oder mit Rundschreiben per Brief, SMS, E-Mail oder andere Möglichkeiten an die Mitglieder zustellen. Er organisiert spezielle Ausflüge, wenn diese von der Generalversammlung gewünscht werden. 3- Mitglieder Mitglied kann jeder werden, sofern die statutarischen Bestimmungen eingehalten werden. Jedes Mitglied kann von der Generalversammlung für eine Amt gewählt werden. Jedes Mitglied hat nur ein Stimmrecht an Versammlungen und GV. Das Stimmrecht ist nicht übertragbar. Passiv-Mitglieder sind Personen, welche kein Landwirtschaftliches Oldtimer Fahrzeug besitzen, jedoch ein Familienmitglied oder einen Kollegen als Mitglied im Verein haben. Passivmitglieder sind vom Vereinsbetrag befreit, dürfen diesen jedoch freiwillig leisten. Leistet ein Passivmitglied den vollen Vereinsbetrag ist es dem Mitglied gleichgestellt, und kann somit auch in den Vorstand gewählt werden. Passivmitglieder, welche den Vereinsbeitrag nicht leisten haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen. Freunde des Vereins, sind Personen die gerne an Ausflügen oder anderen Anlässen teilnehmen, den Verein bei Anlässen unterstützen , Materiell oder mit Arbeit. Freunde haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen. 4- Fahrzeuge Jedes Mitglied ist selbst verantwortlich für sein Fahrzeug. Bei Vereinsausflügen hat das Mitglied dafür zu sorgen, dass sein Fahrzeug den gesetzlichen Vorschriften einspricht. Das Fahrzeug ist für Vereinsausflüge nicht verschmutzt. Bei Ausflügen wird jeweils ein Verantwortlicher durch die Teilnehmenden gewählt, welcher in Absprache mit den Teilnehmenden die Reihenfolge der Fahrzeuge und die Route bestimmt. Reglement genehmigt Unterägeri Der Präsident Der Aktuar Alois Grab Walter Andermatt
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