Die Gründungsversammlung fand am
09. Januar 2015 im Wilbrunnenstübli
in Unterägeri statt.
Gründungsmitglieder
Thomas Arnold
Unterägeri
Walter Andermatt
Allenwinden
Josef Furrer
Unterägeri
Koni Furrer
Unterägeri
Alois Grab
Unterägeri
Peter Nideröst
Unterägeri
Thomas Röllin
Edlibach
Klemi Ulrich
Baar
Herzlich Willkommen
Geschichte
Die Verbundenheit mit der Landwirtschaft weckte die Freude an alten
Maschinen und Traktoren. Der erste Traktor wurde bei Grab Landmaschinen
und Metallbau
in Unterägeri restauriert. Diese Leidenschaft löste eine Reihe von
Restaurationen aus.
Durch die 700 Jahr Gedänk-Feier, der Schlacht am Morgarten wurde Alois
Grab angefragt, für die Teilnahme am Umzug mit den alten Traktoren und
Landmaschinen.
Somit war der Weg für die Gründung eines Vereins gelegt.
In der heutigen Zeit ist nichts so beständig wie die Veränderungen. Die
technische Entwicklung nimmt mit Lichtgeschwindigkeit ihren Lauf.
Aus diesem Grunde finden wir es wichtig, dass altes
Kulturgut wie eben Traktoren und Landmaschinen gepflegt und restauriert der
Nachwelt erhalten bleiben.
Was aus einer Ruine mit viel Arbeit entstehen kann
Dieser Traktor löste eine Reihe von begeisterten
Freunde von alten Landmaschinen aus
Hier der Restaurierte Traktor
Vorstand Verein alter
Landmaschinen
Aegerital VALA
Statuten Vala
Verein:
VALA
Verein alter Landmaschinen Aegerital
1. Name und Sitz
Unter dem Namen, Verein alter Landmaschinen Aegerital
besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff. ZGB mit
Sitz in der Gemeinde 6314 Unterägeri
Er ist politisch und konfessionell unabhängig
2. Ziel und Zweck
Pflege und Erhalt alter Landmaschinen
Die Organe sind ehrenamtlich tätig
3. Mittel
-Mitgliederbeiträge
- Erträge aus Veranstaltungen
-Spenden und Zuwendungen aller Art
4. Mitgliedschaft
Die Mitgliederbeiträge werden jährlich durch die
Mitgliederversammlung festgelegt.
Das Vereinsjahr ist das Kalenderjahr.
Mitglied kann nur werden, wer im Besitz eines alten
landwirtschaftlichen Fahrzeuges ist.
Die Mitglieder werden von der Mitglieder-Versammlung
gewählt Alle Mitglieder sind gleichgestellt.
5. Erlöschen der
Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt
und hat keine Vergütung zur Folge
6. Organe
- Mitgliederversammlung
- Vorstand bestehend aus min. Präsident, Kassier und Aktuar
- Rechnungsprüfer
- Der Vorstand regelt die Zeichnungsberechtigung unter sich
7. Statuten
Die Statuten können durch die Mitgliederversammlung
angepasst
und geändert werden. Es gilt die 2/3 Mehrheit
der Anwesenden Mitglieder
8. Haftung
Für Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen
9. Auflösung
Die Auflösung des Vereins kann durch Beschluss einer
ordentlichen ausserordentlichen Mitgliederversammlung
beschlossen werden.
Zur Auflösung gilt die 2/3 Mehrheit der Anwesenden
Mitglieder. Bei einer Auflösung wird das Vereinsvermögen
durch die Mitglieder in gleichen Teilen aufgeteilt.
10. Inkrafttreten
Diese Statuten wurden von der Gründungsversammlung
vom
09. Januar 2015 angenommen und sind mit diesem
Datum in Kraft getreten.
Unterägeri 09. Januar 2015
Der Präsident
Der Aktuar
Alois Grab
Walter Andermatt
Vereins Reglement
Inhalt
1-
Aufgaben des Vorstandes
2-
Aufgaben des Event und Ausflug Verantwortlichen
3-
Mitglieder
4-
Fahrzeuge
Präambel
Sämtliche im Folgenden verwendeten männlichen Formulierungen
sind sinngemäss für weibliche und männliche Betroffene gültig.
1-
Aufgaben des Vorstandes
Der Vorstand führt die ordentlichen Vereinsgeschäfte.
Der Präsident führt den Vorstand und vertritt den Verein nach aussen.
Er leitet die Generalversammlung und die Vorstandssitzungen. Bei
Stimmengleichheit hat er den Stichentscheid.
Bei Abwesenheit wird der Präsident durch den Kassier, Aktuar, oder
den Vizepräsidenten sofern von der General- Versammlung gewählt,
vertreten.
Der Kassier ist verantwortlich für den Einzug der Mitgliederbeiträge, er
hat die Verwaltung des Vereinsvermögens, und das gesamte
Rechnungswesen. Er legt der ordentlichen GV einen per 31.
Dezember abgeschlossenen und durch die Revisoren geprüften
Rechnungsabschluss vor.
Die Revision wird durch den Vorstand, Präsident und Aktuar erledigt,
oder es können an der GV zwei Mitglieder als Revisoren gewählt
werden, welche die Aufgabe der Rechnungsprüfung übernehmen.
Der Aktuar verfasst die Protokolle und besorgt die administrativen
Arbeiten, insbesondere das Verwalten und Ablegen der
Vereinsdaten. Er organisiert die Einladungen für Vorstandsitzungen
und Mitgliederversammlungen. Er koordiniert die Mitgliederlisten und
erstellt die Mitglieder-Fahrzeugliste.
2-
Aufgaben des Event und Ausflug Verantwortlichen
Der Event und Ausflugsverantwortliche wird vom Vorstand oder der
Generalversammlung gewählt. Er erstellt den Veranstaltungskalender
mit den laufenden Oldtimer Treffen, und legt diesen dem Vorstand
oder an der Generalversammlung vor. Er kann auch kurzfristige
Oldtimer Veranstaltungen, welche an der Generalversammlung noch
nicht bekannt waren, dem Vorstand melden, oder mit Rundschreiben
per Brief, SMS, E-Mail oder andere Möglichkeiten an die Mitglieder
zustellen. Er organisiert spezielle Ausflüge, wenn diese von der
Generalversammlung gewünscht werden.
3-
Mitglieder
Mitglied kann jeder werden, sofern die statutarischen Bestimmungen
eingehalten werden. Jedes Mitglied kann von der
Generalversammlung für eine Amt gewählt werden. Jedes Mitglied
hat nur ein Stimmrecht an Versammlungen und GV. Das Stimmrecht
ist nicht übertragbar.
Passiv-Mitglieder sind Personen, welche kein Landwirtschaftliches
Oldtimer Fahrzeug besitzen, jedoch ein Familienmitglied oder einen
Kollegen als Mitglied im Verein haben. Passivmitglieder sind vom
Vereinsbetrag befreit, dürfen diesen jedoch freiwillig leisten. Leistet ein
Passivmitglied den vollen Vereinsbetrag ist es dem Mitglied
gleichgestellt, und kann somit auch in den Vorstand gewählt werden.
Passivmitglieder, welche den Vereinsbeitrag nicht leisten haben
keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.
Freunde des Vereins, sind Personen die gerne an Ausflügen oder
anderen Anlässen teilnehmen, den Verein bei Anlässen unterstützen ,
Materiell oder mit Arbeit. Freunde haben keinen Anspruch auf das
Vereinsvermögen.
4-
Fahrzeuge
Jedes Mitglied ist selbst verantwortlich für sein Fahrzeug. Bei
Vereinsausflügen hat das Mitglied dafür zu sorgen, dass sein
Fahrzeug den gesetzlichen Vorschriften einspricht. Das Fahrzeug ist
für Vereinsausflüge nicht verschmutzt.
Bei Ausflügen wird jeweils ein Verantwortlicher durch die
Teilnehmenden gewählt, welcher in Absprache mit den
Teilnehmenden die Reihenfolge der Fahrzeuge und die Route
bestimmt.
Reglement genehmigt
Unterägeri
Der Präsident
Der Aktuar
Alois Grab
Walter Andermatt
Galerie
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VEREIN ALTER LANDMASCHINEN AEGERITAL VALA
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